KI-Schulung nach Art. 4 EU AI Act: Wer muss geschult werden, was muss rein – und wie weisen Sie es nach?
Die Schulungspflicht ist die Pflicht aus dem EU AI Act, die fast jeden Betrieb trifft – und die am meisten unterschätzt wird.
In meinen Erstgesprächen läuft es immer auf dieselben drei Fragen hinaus: Wer genau muss geschult werden? Was muss inhaltlich hinein? Und womit weise ich das nach? Hier sind die Antworten – so ehrlich, wie das Gesetz es hergibt.
Für wen gilt die Schulungspflicht überhaupt?
Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – und Betreiber sind Sie schneller, als Sie denken: Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Sobald in Ihrem Haus jemand mit ChatGPT, Copilot oder einem ähnlichen Werkzeug arbeitet, sind Sie gemeint. Eine Größenschwelle gibt es nicht, eine Branchen-Ausnahme auch nicht – die Pflicht gilt für den Betrieb mit zwölf Leuten genauso wie für den Konzern. Der Unterschied liegt im angemessenen Umfang, nicht im Ob.
Wer genau muss geschult werden?
Das Gesetz nennt das eigene Personal und alle Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Übersetzt heißt das: alle Mitarbeiter, die mit KI arbeiten – und auch Externe wie Freelancer oder Dienstleister, wenn sie KI in Ihrem Auftrag einsetzen. Nicht gemeint ist: pauschal jeder im Haus. Wer nie mit KI in Berührung kommt, braucht keine Schulung – aber seien Sie ehrlich bei der Bestandsaufnahme, denn KI steckt heute in mehr Werkzeugen, als die meisten auf dem Zettel haben.
Sinnvoll ist eine Abstufung nach Rolle: Anwender brauchen anderes Wissen als diejenigen, die neue KI-Einsätze freigeben. Und überall dort, wo KI auf Menschen wirkt – etwa bei der Vorsortierung von Bewerbungen –, liegt die Messlatte höher.
Was muss inhaltlich in die Schulung?
Einen festen Lehrplan schreibt das Gesetz bewusst nicht vor. Der Maßstab ist ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz – zugeschnitten auf Vorwissen, Rolle und den konkreten Einsatz in Ihrem Betrieb. In der Praxis hat sich ein Kern aus vier Bausteinen bewährt:
Erstens ein Grundverständnis, wie die Werkzeuge arbeiten und woran sie scheitern – Halluzinationen, veralteter Wissensstand, Verzerrungen. Zweitens die Grenzen im eigenen Haus: was in ein KI-Werkzeug hinein darf und was nie (Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten), und welche internen Regeln gelten – hier greifen Schulung und KI-Richtlinie ineinander. Drittens ein Blick auf die verbotenen Praktiken aus Artikel 5, damit Ihre Leute erkennen, wo eine rote Linie verläuft, bevor sie sie überschreiten. Viertens die rollenspezifische Vertiefung für alle, die KI-Einsätze bewerten oder freigeben.
Und ein Punkt, der über Wirkung oder Wirkungslosigkeit entscheidet: Schulen Sie an der Plattform, mit der Ihr Team danach tatsächlich arbeitet. Eine Schulung über KI im Allgemeinen erfüllt vielleicht die Pflicht – eine Schulung am eigenen Werkzeug verändert den Alltag.
Einmal geschult – für immer erledigt?
Nein. Neue Mitarbeiter kommen, neue Werkzeuge auch, und Ihre internen Regeln entwickeln sich weiter. Die Schulungspflicht ist deshalb kein Einmal-Ereignis, sondern ein schlanker Prozess: Neue Kollegen werden beim Onboarding mitgenommen, und wenn sich Werkzeuge oder Regeln wesentlich ändern, gibt es eine Auffrischung mit Augenmaß. Das klingt nach mehr, als es ist – einmal sauber aufgesetzt, läuft es nebenher.
Wie weisen Sie die Schulung nach?
Ein Pflicht-Zertifikat verlangt das Gesetz nicht – die EU-Kommission hat klargestellt, dass weder ein bestimmtes Format noch eine formale Prüfung vorgeschrieben ist. Aber KI-Kompetenz fördern, ohne festzuhalten, wer wann wozu geschult wurde, ist ein Widerspruch in sich: Wenn Aufsicht, Kunde oder Versicherer fragen, zählt nur, was Sie belegen können.
Das Minimum, das trägt: wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult, von wem und in welcher Rolle – mit bestätigter Teilnahme und den Schulungsinhalten in der jeweils verwendeten Fassung abgelegt. Dazu der Prozess für neue Mitarbeiter. Genau dieses Nachweis-Set gebe ich meinen Kunden nach jeder Schulung mit – es ist einer der Bausteine, die eine Prüfung am Ende sehen will.
Und wenn Sie es einfach lassen?
Ehrlich eingeordnet, mit dem Rechtsstand von heute: Einen eigenen Bußgeldtatbestand nur für die Schulungspflicht enthält der Bußgeldkatalog des AI Act nicht – und die 2026 beschlossene Omnibus-Novelle hat Artikel 4 zusätzlich entschärft: Unternehmen müssen die KI-Kompetenz ihrer Leute künftig fördern und unterstützen, ein bestimmtes Niveau garantieren müssen sie nicht mehr. Wer daraus ‚also egal' ableitet, rechnet trotzdem falsch – aus drei Gründen. Erstens steht die Aufsicht: Mit dem KI-MIG, das am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert hat, wird die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle für KI in Deutschland – aufgestellt für den 2. August 2026, wenn die nächste Anwendungsstufe des AI Act beginnt. Der Schulungsnachweis gehört zu den ersten Dingen, die eine Behörde sehen will, und bei Verstößen bemisst sich die Härte auch daran, was Sie nachweisbar getan haben. Zweitens bleibt die Anforderung dort hart, wo es zählt: Wer Hochrisiko-KI beaufsichtigt, muss nachweislich kompetent sein (Artikel 26) – daran hat die Novelle nichts geändert. Drittens haftet ein Betrieb für Schäden aus ungeschulter KI-Nutzung schneller, als ihm lieb ist – vom Datenabfluss bis zur angreifbaren Personalentscheidung; und Kunden wie Ausschreibungen fragen zunehmend danach. Die weicher gewordene Pflicht ist am Ende der kleinste Grund, es zu tun.
Häufige Fragen
Gilt die Schulungspflicht auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Müssen wirklich alle Mitarbeiter geschult werden?
Reicht ein Standard-Onlinekurs von der Stange?
Brauchen die Teilnehmer ein Zertifikat?
Gilt die Pflicht auch für Freelancer und externe Dienstleister?
Wurde die Schulungspflicht 2026 nicht gerade abgeschwächt?
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