Für Steuerberater und Steuerkanzleien

Ihre Mandanten fragen nach KI. Ich gebe Ihnen eine Antwort, die Sie weitergeben können.

Partnerinformation · Clemens Hübschmann · Stand: 14. September 2026

Der Mandant fragt die Kanzlei, die fachliche Antwort kommt von KIConsulting NRW und geht über die Kanzlei an den Mandanten zurück
Ihr MandantIhre KanzleiKIConsulting NRW
Der Mandant fragt Sie. Die fachliche Antwort kommt von mir und geht über Sie an den Mandanten.

Ihre Mandanten nutzen ChatGPT und Copilot, und sie fragen zuerst Sie: Ist das erlaubt, und gibt es dafür Förderung? Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, seit Juli 2026 in der Fassung des Digital Omnibus, dazu das Verbot bestimmter KI-Praktiken nach Art. 5. Beantworten sollen Sie das nebenbei, obwohl es nicht Ihr Fach ist. Ich liefere den fachlichen Teil für Ihre Mandanten und das Fördermittelwissen, das kaum ein Geschäftsführer kennt. Steuer- oder Rechtsberatung mache ich dabei nicht.

Ihre Mandanten bekommen in zwei Beratertagen Klarheit, und ein Teil davon ist förderfähig.

Der KI-Compliance-Check zum Festpreis nimmt in zwei Beratertagen alle eingesetzten KI-Systeme auf, stuft sie nach der KI-VO ein und endet mit einem Bericht und einem Management-One-Pager für die Geschäftsführung. Danach weiß der Mandant, was er einsetzt, was davon Pflichten auslöst und was als Nächstes zu tun ist.

Die KI-Kompetenz nach Art. 4 erfüllt das Team praktisch, geschult an der Plattform, mit der es danach arbeitet, mit Nachweis für die Akte. Das Regelwerk dahinter, Tool-Register, KI-Richtlinie und Freigabeprozess für neue Anwendungen, wächst mit der Unternehmensgröße. Wer mehr braucht, bekommt einen externen KI-Beauftragten im laufenden Betrieb, mit Blick auf KI-VO, Omnibus-Fristen und die nationale Aufsicht (KI-MIG), oder die Begleitung bis zur Zertifizierung nach ISO/IEC 42001, der einschlägigen Norm für KI-Managementsysteme.

Förderung in NRW: welche Leistung in welches Programm passt

Drei Programme kommen für KI-Beratung im Mittelstand in Frage. Sie gelten nicht für dieselbe Leistung, und ein Vorhaben kann nur in einem davon gefördert werden. Deshalb hier die Zuordnung, nicht nur die Prozentzahlen.

Stand: 8. September 2026. Maßgeblich sind die jeweiligen Richtlinien; über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle.
LeistungProgrammKonditionen
KI-Compliance-Check, zwei Beratertage mit Bericht und Management-One-Pager BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMUBundesprogramm, konzeptionelle Beratung 50 % von höchstens 3.500 € förderfähigen Kosten, also bis 1.750 € je Beratung in NRW. Höchstens zwei Beratungen pro Jahr. Anträge nur noch bis 31.12.2026, ein Nachfolgeprogramm ist nicht veröffentlicht. BAFA-Berater-Nr. 228603.
KI-Governance-Rahmenwerk und KI-Management-Strukturen, Einführung und Test eines KI-Systems (ab 10.000 € Auftragsvolumen) NRW.BANK.Impuls KILandesprogramm, seit 17.08.2026 50 % Zuschuss, höchstens 25.000 € in zwei Jahren; Bagatellgrenze 5.000 € Zuschuss, also mindestens 10.000 € förderfähige Ausgaben. Modul A: Konzeptberatung einschließlich Strukturen für KI-Management und verantwortungsvollen Einsatz. Modul B: Test eines KI-Systems. Beginn erst nach Bescheid, Laufzeit bis sechs Monate.
Prozessanalyse und Use-Case-Findung mit anschließender Software-Einführung MID-Digitale ProzesseLandesprogramm, Förderaufruf 07.09. bis 01.12.2026 Bis 500 € je Beratungstag, höchstens 30 Tage, höchstens 15.000 €. Windhundprinzip, der Aufruf kann vorzeitig enden. Nicht für reine Schulung und nicht für Maßnahmen, die nur gesetzliche Vorgaben umsetzen.
Laufende Betreuung als externer KI-Beauftragter Nicht förderfähig Die Programme decken konzeptionelle Beratung und Tests ab, keine Dauerleistung. Das sage ich vorab, statt es im Antrag zu versuchen.

Für dieselbe Leistung schließen sich die Programme gegenseitig aus. Auftrag und Beginn immer erst nach dem Bescheid. Ich sage vorab, welches Programm passt, und liefere die Vorhabenbeschreibung; den Antrag stellt das Unternehmen. Quellen: BAFA, NRW.BANK.Impuls KI, MID-Digitale Prozesse.

Sie bekommen Formate und Material mit Ihrem Absender, und auf Wunsch Ordnung im eigenen Haus.

Das Mandantenfrühstück oder der Online-Vortrag läuft unter Ihrem Namen: Sie laden ein, ich liefere Inhalt und Nachbereitung. Dazu Materialien mit Ihrem Absender, die Ihre Mandanten behalten: ein Schnelleinstieg in die KI-VO, die Förderübersicht, eine Checkliste. Bei fachlichen Rückfragen gibt es Kollegenauskunft, ohne Rechnung.

Das gilt auch für Ihre Kanzlei. Wer DATEV-KI-Funktionen, Copilot oder ChatGPT einsetzt, ist Betreiber im Sinne der KI-VO. Art. 4 gilt damit für Ihr Team, und Mandantendaten in einem Chatbot sind für einen Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB, § 57 StBerG) ein eigenes Thema. Für eine Kanzlei ist das ein überschaubares Paket: kurze KI-Richtlinie, Freigabeliste erlaubter Werkzeuge, Schulung mit Nachweis. Wer das einmal selbst durchlaufen hat, antwortet Mandanten aus Erfahrung.

Ihre Unabhängigkeit bleibt unberührt: Für eine Empfehlung fließt kein Geld, und Sie bleiben erster Ansprechpartner.

Provisionen biete ich weder an noch nehme ich welche, in keine Richtung (§ 9 StBerG). Ihre Empfehlung ist ohne Gegenleistung und zählt nur, wenn sie unabhängig ist. Von mir kommen Inhalte, Veranstaltungen und fachliche Antworten, nichts anderes. Steuer-, Rechts- oder betriebswirtschaftliche Beratung außerhalb von KI mache ich nicht.

Im Einzelfall stellen Sie den Kontakt her, ich melde mich beim Mandanten, und Sie erfahren, wie es weitergeht. Sie bleiben erster Ansprechpartner. Auch als Langdock-Partner arbeite ich ohne Provision.

So läuft das an

  1. Ein Gespräch, 30 Minuten. Sie sagen, was Ihre Mandanten fragen. Ich sage, was ich abdecke und was nicht.
  2. Ein erstes Format. Vortrag beim Mandantenfrühstück, ein Online-Termin oder das Material mit Ihrem Absender. Sie entscheiden, was zu Ihrer Kanzlei passt.
  3. Übergabe im Einzelfall. Sie stellen den Kontakt her, ich melde mich. Sie bleiben erster Ansprechpartner und erfahren, wie es weitergeht.

Qualifikation

TÜV-zertifiziert als KI-Beauftragter, KI-Koordinator und ISO-42001-Professional (Siegel-ID 0217464679, gültig bis 21.11.2027). Bei der BAFA gelisteter Berater (Nr. 228603). Mandate in Industrie, Medizin, Konsumgütern, Verteidigung und im öffentlichen Sektor. Langdock-Partner ohne Provision.

Porträt Clemens Hübschmann
Clemens Hübschmann, externer KI-Beauftragter für den Mittelstand, Wermelskirchen, bundesweit remote und vor Ort. Über mich →

Ein Gespräch, 30 Minuten, ohne Folgeverpflichtung

Schreiben Sie kurz, was Ihre Mandanten gerade fragen. Ich antworte innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag.