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EU AI Act Compliance-Checkliste: So machen Sie Ihr Unternehmen konform

Von Clemens Hübschmann · Stand: September 2026

Sechs Schritte als Kette mit Häkchenfeldern: Erfassen, Rolle, Risiko, Pflichten, Aufsicht, Doku
Inhalt
Kurz gesagt: KI-Compliance nach der KI-Verordnung ist für die meisten mittelständischen Betriebe in sechs Schritten machbar: alle KI-Systeme erfassen, die eigene Rolle je System klären, das Risiko einstufen, die heute geltenden Pflichten umsetzen, die menschliche Aufsicht praktisch organisieren und das Ganze so dokumentieren, dass es ein Prüfer versteht. Wer Hochrisiko-Systeme betreibt, plant zusätzlich die Betreiberpflichten ab Dezember 2027 ein. Diese Checkliste führt durch alle sechs Schritte, mit den Fragen, die Sie sich je System stellen müssen, und dem Nachweis, der am Ende vorliegen sollte.

Welche Pflichten es gibt, seit wann sie gelten und was bei Verstößen droht, habe ich im Überblick zur KI-Verordnung erklärt. Hier geht es um die Umsetzung.

Stand: 15. September 2026. Der Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Schritt 1: Alle KI-Systeme erfassen

Die Checkliste beginnt mit der Frage, die die meisten Unternehmen falsch beantworten: Wo setzen wir überhaupt KI ein? Die ehrliche Antwort umfasst mehr als die Tools, die jemand bewusst eingeführt hat.

Für jedes System halten Sie fest: Zweck, Anbieter, wer es nutzt, welche Daten hineingehen, ob es Entscheidungen über Menschen vorbereitet oder trifft, seit wann es im Einsatz ist.

Nachweis: Ein KI-Register. Eine Tabelle reicht, solange sie gepflegt wird und einen Verantwortlichen hat.

Schritt 2: Die eigene Rolle je System klären

Die KI-Verordnung verteilt Pflichten nach Rolle. Dieselbe Firma kann bei einem System Betreiber und bei einem anderen Anbieter sein.

BetreiberAnbieter
Wernutzt ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflichentwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen in Verkehr
Typischer Fall im MittelstandChatGPT, Copilot, KI-Funktionen in gekaufter Software, Chatbot vom Dienstleistereigene KI-Anwendung für Kunden, KI-Modul im eigenen Produkt, KI-Bauteil in einer Maschine
Pflichten heuteKI-Kompetenz (Art. 4), keine verbotenen Praktiken (Art. 5), Kennzeichnung (Art. 50)zusätzlich: Transparenz durch Design, bei Hochrisiko ab 2027/2028 Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, CE-Kennzeichnung, Registrierung
Pflichten bei Hochrisiko ab Dezember 2027Betrieb nach Anleitung, menschliche Aufsicht, Eingabedaten, Protokolle, Information der Beschäftigten, teils Grundrechte-Folgenabschätzungvollständige Anbieterpflichten nach Kapitel III der Verordnung

Drei Fälle, in denen ein Betreiber zum Anbieter wird, ohne es zu merken:

Nachweis: Im KI-Register je System eine Spalte „Rolle" mit kurzer Begründung.

Schritt 3: Risiko einstufen

Der risikobasierte Ansatz, einfach erklärt: Die Verordnung fragt nach dem Einsatzzweck und den betroffenen Menschen. Wie klug ein System ist, spielt keine Rolle. Vier Stufen, drei Fragen je System.

Entscheidungsbaum mit drei Fragen: verboten, Hochrisiko, Inhalte oder Interaktion, mit dem Ausgang minimales Risiko

Frage 1: Fällt der Einsatz unter die verbotenen Praktiken? Emotionserkennung bei Beschäftigten oder in der Bildung, Social Scoring, manipulative Beeinflussung, ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern, seit Juli 2026 auch Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen. Wenn ja: sofort abstellen.

Frage 2: Liegt der Einsatz in einem Hochrisiko-Bereich nach Anhang III? Für den Mittelstand relevant sind vor allem:

Der Unterschied zwischen Hochrisiko-KI und anderen Systemen liegt also im Einsatzzweck, nicht in der Technik. Derselbe Textassistent ist minimales Risiko, wenn er Angebote formuliert, und ein Hochrisiko-Kandidat, wenn er Bewerbungen bewertet.

Wichtige Ausnahme: Ein System in einem Anhang-III-Bereich gilt nicht als Hochrisiko, wenn es nur eng begrenzte Hilfsaufgaben übernimmt, etwa Daten sortiert oder eine menschliche Entscheidung nachträglich prüft, ohne sie zu beeinflussen. Diese Einschätzung müssen Sie begründen und dokumentieren. Wer damit Profile von Personen erstellt, fällt immer unter Hochrisiko.

Frage 3: Erzeugt das System Inhalte oder interagiert es mit Menschen? Dann greifen Transparenzpflichten: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden.

Alles, was durch keine der drei Fragen erfasst wird, ist minimales Risiko. Das ist im Mittelstand die große Mehrheit.

Nachweis: Je System die Einstufung mit Begründung im Register. Bei Hochrisiko-Kandidaten zusätzlich das Datum 2. Dezember 2027 im Maßnahmenplan.

Schritt 4: Die heute geltenden Pflichten umsetzen

Unabhängig von der Risikostufe gilt seit 2025 und 2026 für jeden Betreiber:

Nachweis: Richtlinie mit Datum und Freigabe durch die Geschäftsleitung, Schulungsnachweise, Register mit Art.-5-Prüfung, AV-Verträge in der Vertragsablage.

Schritt 5: Human-in-the-loop praktisch organisieren

Der Begriff wird oft als Schlagwort benutzt. In der Verordnung hat er zwei Adressaten: Anbieter müssen Hochrisiko-Systeme so bauen, dass Menschen sie wirksam beaufsichtigen können (Art. 14). Betreiber müssen diese Aufsicht mit Personen besetzen, die dafür geschult sind und die Befugnis haben, einzugreifen (Art. 26). Die Betreiberpflicht gilt ab Dezember 2027, aber die Praxis dahinter ist heute schon sinnvoll, für jedes System, das auf Menschen wirkt.

Kreislauf aus Vorschlag, Prüfung, Entscheidung, Stichprobe und Meldung, in der Mitte die benannte Person

Was Human-in-the-loop in der Praxis bedeutet, in fünf Punkten:

  1. Eine benannte Person je System, die versteht, was es tut und wo es scheitert, und die entscheiden darf, es zu übersteuern oder abzuschalten.
  2. Kein automatischer Vollzug bei Entscheidungen über Menschen. Das System schlägt vor, ein Mensch entscheidet. Die Entscheidung wird als menschliche Entscheidung dokumentiert, nicht als Bestätigung eines Vorschlags.
  3. Stichproben nach Plan. Regelmäßig werden Ergebnisse geprüft, auch die, bei denen nichts auffällig war. Automatisierungsblindheit ist das größte Risiko: Wer hundert richtige Vorschläge gesehen hat, winkt den hundertersten durch.
  4. Eingabedaten im Blick. Das System bekommt nur Daten, die zum Zweck passen und ausreichend aktuell sind. Wer alte Bewerberdaten in ein neues System kippt, produziert alte Fehler.
  5. Vorfälle werden gemeldet. Wer merkt, dass ein System systematisch schlechte Ergebnisse liefert oder Personen benachteiligt, meldet es an die benannte Person, bei Hochrisiko-Systemen auch an den Anbieter.

Nachweis: Je System, das auf Menschen wirkt: Name der aufsichtführenden Person, Beschreibung der Aufsicht, Stichprobenplan, Protokoll der Stichproben und Vorfälle.

Schritt 6: Dokumentation, die ein Prüfer versteht

Die Frage nach den Dokumentationspflichten kommt in fast jedem Gespräch, oft mit der Sorge, dass ein Aktenordner pro System nötig sei. Für Betreiber ist der Umfang überschaubar:

DokumentFür wenAb wann
KI-Register mit Rolle, Risikoeinstufung, Begründungalle Betreiberjetzt
KI-Richtlinie, freigegebenalle Betreiberjetzt
Schulungsnachweisealle Betreiberjetzt
Kennzeichnungsregel für KI-Inhaltealle, die KI-Inhalte veröffentlichenseit August 2026
Betriebsanleitung des Anbieters und Nachweis, dass danach gearbeitet wirdBetreiber von Hochrisiko-SystemenDezember 2027
Aufsichtskonzept mit benannter PersonBetreiber von Hochrisiko-SystemenDezember 2027
Automatisch erzeugte Protokolle des Systems, aufbewahrtBetreiber von Hochrisiko-SystemenDezember 2027
Information der Beschäftigten und der Arbeitnehmervertretung vor EinführungBetreiber von Hochrisiko-Systemen am ArbeitsplatzDezember 2027
Grundrechte-Folgenabschätzungöffentliche Stellen sowie Betreiber in Kreditvergabe und VersicherungDezember 2027

Anbieter von Hochrisiko-Systemen tragen deutlich mehr: technische Dokumentation nach Anhang IV, Risikomanagementsystem, Qualitätsmanagementsystem, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung in der EU-Datenbank, Beobachtung nach dem Inverkehrbringen. Wer in diese Rolle rutscht (siehe Schritt 2), sollte das früh wissen, weil die Vorbereitung Monate dauert.

Nachweis: Ein Ordner, digital oder physisch, in dem alles liegt, was oben steht, mit Datum und Verantwortlichem. Wer nach ISO/IEC 42001 arbeitet, hat diese Struktur bereits.

Cloud-Dienste und Lieferanten: Was Sie vertraglich brauchen

Die meisten KI-Systeme im Mittelstand kommen aus der Cloud. Das verschiebt Pflichten, aber es nimmt sie nicht ab.

Nachweis: Je KI-Anbieter: Vertrag, AV-Vertrag, Betriebsanleitung oder Produktdokumentation, in der Vertragsablage.

KI-Verordnung und DSGVO: Was ist der Unterschied?

Beide gelten nebeneinander und ersetzen sich nicht.

KI-VerordnungDSGVO
Regeltden Einsatz von KI-Systemen nach Risikodie Verarbeitung personenbezogener Daten
Gilt fürAnbieter und Betreiber von KI-Systemenjeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, mit oder ohne KI
Pflichten hängen ab vonRolle und RisikostufeArt der Daten und Zweck der Verarbeitung
Aufsicht in DeutschlandBundesnetzagenturLandesdatenschutzbehörden
Typische ÜberschneidungHochrisiko-System verarbeitet Bewerberdaten: KI-Verordnung regelt die Aufsicht über das System, DSGVO die Rechtsgrundlage und die Rechte der Bewerber

In der Praxis sind die meisten KI-Vorfälle im Mittelstand zuerst Datenschutzvorfälle: Kundendaten in einem öffentlichen Tool, Bewerberdaten in einem System ohne Rechtsgrundlage. Deshalb steht der Datenschutzbeauftragte auf dieser Checkliste, obwohl es um die KI-Verordnung geht.

Wie geht es weiter?

Die Checkliste ist keine einmalige Übung. Neue Tools kommen, Rollen ändern sich, und die Hochrisiko-Pflichten stehen für Dezember 2027 im Kalender. Was sich bewährt hat: eine benannte Verantwortung im Haus, intern oder als externe Stabsstelle, ein fester Turnus für das Register und die Schulungen, und eine jährliche Prüfung, ob das, was auf dem Papier steht, im Betrieb noch stimmt.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen auf dieser Checkliste steht: Der KI-Act-Check auf dieser Website braucht wenige Minuten. Für die Umsetzung ist die Stufe „Audits & Framework" gebaut: Abteilungsaudits, Register, Richtlinie, Risikoeinstufung und die Dokumentation aus Schritt 6. Oder Sie schreiben mir direkt. Innerhalb von zwei Werktagen melde ich mich persönlich.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für KI-Systeme, die wir intern entwickeln?

Ja. Wer ein KI-System selbst entwickelt und im eigenen Betrieb einsetzt, ist Anbieter und Betreiber zugleich. Die Verordnung nennt das „in Betrieb nehmen". Bei einem Hochrisiko-Zweck bedeutet das die vollständigen Anbieterpflichten, auch wenn das System nie verkauft wird.

Wie unterscheiden sich die Pflichten für Anbieter und Betreiber?

Betreiber müssen KI-Kompetenz fördern, verbotene Praktiken ausschließen, Inhalte kennzeichnen und bei Hochrisiko-Systemen die Aufsicht organisieren, Protokolle aufbewahren und Beschäftigte informieren. Anbieter müssen zusätzlich das System selbst konform bauen: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Registrierung. Die Tabelle in Schritt 2 zeigt beides nebeneinander.

Was bedeutet Human-in-the-loop in der Praxis?

Eine benannte, geschulte Person je System, die eingreifen und abschalten darf, keine automatischen Entscheidungen über Menschen, Stichproben nach Plan, Kontrolle der Eingabedaten und ein Meldeweg für Vorfälle. Für Betreiber von Hochrisiko-Systemen ist das ab Dezember 2027 Pflicht, für alle anderen eine sinnvolle Praxis.

Welche Dokumentationspflichten entstehen durch das Konformitätsbewertungsverfahren?

Das betrifft Anbieter von Hochrisiko-Systemen: technische Dokumentation nach Anhang IV, Nachweis des Risiko- und Qualitätsmanagements, Konformitätserklärung und Registrierung in der EU-Datenbank. Betreiber müssen das nicht erstellen, sollten aber vom Anbieter die Betriebsanleitung und den Nachweis der Konformität verlangen.

Welche KI-Systeme sind verboten?

Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung, Social Scoring, manipulative Techniken, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und seit Juli 2026 die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen. Die vollständige Liste steht in Artikel 5 der Verordnung.

Wie nutze ich KI sicher im Unternehmen?

Mit einer KI-Richtlinie, die sagt, welche Tools erlaubt sind und welche Daten nicht hineingehören, mit geschulten Mitarbeitenden und mit einem Register, das zeigt, was im Einsatz ist. Wie eine solche Richtlinie aussieht und wie sie sich vom Rahmenwerk unterscheidet, steht im Beitrag zu Richtlinie und Rahmenwerk.

Clemens Hübschmann, Inhaber von KIConsulting NRW
Clemens Hübschmann berät mit KIConsulting NRW mittelständische Unternehmen bei der Einführung von KI und beim Aufbau der dazugehörigen Governance. Er ist TÜV-zertifizierter Certified AI Representative, AI Coordinator und ISO 42001 Specialist und beim BAFA als Berater registriert. TÜV-geprüfte Qualifikation ID 0217464679 · bei der BAFA gelistet, Nr. 228603. Mehr über mich

Quellen

Die Checkliste in Ihrem Betrieb umsetzen

Abteilungsaudits, Register, Richtlinie, Risikoeinstufung und die Dokumentation aus Schritt 6: Dafür ist die Stufe Audits & Framework gebaut. Im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und was fehlt.

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