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ChatGPT und Co. im Unternehmen: So nutzen Sie KI-Tools DSGVO-konform

Von Clemens Hübschmann · Stand: September 2026

Datenampel für KI-Tools mit drei Feldern: Rot für Personen- und Geheimnisdaten, Gelb für Daten nur mit Vertrag und belegtem Zweck, Grün für öffentliche und anonyme Daten
Inhalt
Kurz gesagt: KI-Chatbots im Büro sind datenschutzkonform möglich, aber nicht in jeder Variante und nicht ohne Vorarbeit. Entscheidend sind vier Dinge: ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, der Ausschluss des Trainings mit Ihren Daten, klare Regeln, welche Daten hinein dürfen und welche nicht, und Beschäftigte, die diese Regeln kennen. Die kostenlose Privatversion von ChatGPT erfüllt davon nichts, sie ist für personenbezogene Daten tabu. Geschäftsversionen und europäische Plattformen können die Voraussetzungen erfüllen, wenn der Vertrag stimmt. Verantwortlich bleibt in jedem Fall Ihr Unternehmen.

Die meisten KI-Vorfälle im Mittelstand sind Datenschutzvorfälle: Kundendaten in einem öffentlichen Tool, Bewerbungen in einem Chatbot, Vertragsentwürfe mit Namen und Konditionen zur Zusammenfassung hochgeladen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das vermeiden.

Stand: 15. September 2026. Der Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ist ChatGPT datenschutzkonform?

Die ehrliche Antwort: Das hängt von der Version, dem Vertrag und Ihrer Nutzung ab.

Die kostenlose Privatversion ist für berufliche Nutzung mit personenbezogenen Daten ungeeignet. Eingaben können zum Training verwendet werden, es gibt keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und Sie haben keine Kontrolle darüber, was mit den Daten geschieht. Für Texte ohne jeden Personenbezug mag sie taugen. Sobald ein Kundenname, eine Mitarbeiterin oder ein Bewerber in der Eingabe vorkommt, ist die Grenze überschritten.

Geschäftsversionen (ChatGPT Team, Enterprise, die API, Microsoft 365 Copilot und vergleichbare Angebote) bringen in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit, schließen das Training mit Ihren Daten aus und bieten teils die Verarbeitung in der EU. Das macht sie nutzbar, aber es macht sie nicht automatisch konform. Sie müssen den Vertrag prüfen, die Verarbeitung dokumentieren und die Betroffenen informieren.

Europäische Plattformen setzen oft auf Verarbeitung in der EU und bieten die Wahl zwischen verschiedenen Modellen, auch europäischen. Das erleichtert die Prüfung, ersetzt sie aber nicht. Zur Transparenz: Ich bin Partner von Langdock, einer solchen Plattform, und setze sie bei Kunden ein. Die Kriterien in diesem Beitrag gelten für jede Plattform gleichermaßen.

Unabhängig vom Tool gilt: Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Ihr Unternehmen. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Wenn etwas schiefgeht, steht Ihr Name auf dem Bescheid.

Warum Sprachmodelle datenschutzrechtlich heikel sind

Vier Eigenschaften unterscheiden Sprachmodelle von klassischer Software:

  1. Die Eingabe verlässt das Haus. Was Sie eintippen oder hochladen, wird auf Servern des Anbieters verarbeitet, oft außerhalb der EU. Damit ist jede Eingabe mit Personenbezug eine Datenübermittlung, für die eine Rechtsgrundlage und ein Vertrag nötig sind.
  2. Training ist Zweckänderung. Wenn der Anbieter Ihre Eingaben zum Training nutzt, werden Daten für einen Zweck verarbeitet, für den sie nie erhoben wurden. Die Betroffenen wissen nichts davon und können nichts dagegen tun.
  3. Betroffenenrechte sind schwer zu erfüllen. Was einmal in ein Modell eingeflossen ist, lässt sich nicht gezielt löschen. Auskunft, Berichtigung und Löschung nach DSGVO stoßen an technische Grenzen. Deshalb ist der Ausschluss des Trainings so wichtig.
  4. Modelle erfinden Fakten, auch über Menschen. Ein Sprachmodell, das falsche Angaben über eine Person erzeugt, verarbeitet unrichtige personenbezogene Daten. Wer solche Ausgaben ungeprüft weiterverwendet, verstößt gegen den Grundsatz der Richtigkeit.

Die Datenschutzkonferenz der deutschen Aufsichtsbehörden hat diese Punkte in ihrer Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz" von Mai 2024 zusammengefasst, ergänzt im Juni 2025 um empfohlene technische und organisatorische Maßnahmen und im Oktober 2025 um ein Papier zu KI-Systemen, die auf eigene Dokumente zugreifen (RAG). Die drei Papiere sind rechtlich nicht bindend, aber sie zeigen, woran die Behörden messen.

Welche DSGVO-Artikel sind für KI relevant?

ArtikelWorum es gehtWas das für KI-Tools bedeutet
Art. 5Grundsätze: Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, SpeicherbegrenzungNur eingeben, was für den Zweck nötig ist. Ausgaben über Personen prüfen. Verläufe löschen.
Art. 6RechtsgrundlageFür jeden Einsatzzweck festhalten, worauf die Verarbeitung gestützt wird. Berechtigtes Interesse mit Abwägung dokumentieren.
Art. 9Besondere Kategorien: Gesundheit, Religion, Gewerkschaft, HerkunftIn der Regel nicht in KI-Tools eingeben. Wenn doch, braucht es eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2.
Art. 13, 14InformationspflichtenBeschäftigte, Kunden und Bewerber müssen wissen, dass KI eingesetzt wird. Datenschutzerklärung und interne Information anpassen.
Art. 15 bis 17Auskunft, Berichtigung, LöschungMuss auch für Daten in KI-Tools möglich sein. Deshalb kein Training, kurze Speicherfristen, Zugriff auf Verläufe.
Art. 22Automatisierte EntscheidungenKeine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung allein durch KI, etwa Absagen an Bewerber. Ein Mensch entscheidet.
Art. 25Datenschutz durch TechnikgestaltungTool-Auswahl und Konfiguration mit Datenschutz als Kriterium: Training aus, Speicherfristen kurz, Rollen eng.
Art. 28AuftragsverarbeitungVertrag mit jedem KI-Anbieter, der personenbezogene Daten verarbeitet. Ohne Vertrag keine Nutzung.
Art. 32Sicherheit der VerarbeitungZugriffsrechte, Zwei-Faktor-Anmeldung, keine privaten Konten für dienstliche Daten.
Art. 35Datenschutz-FolgenabschätzungPflicht, wenn KI Entscheidungen über Menschen vorbereitet oder große Datenmengen bewertet.
Art. 44 ff.DrittlandübermittlungBei Anbietern außerhalb der EU: Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln prüfen.

Welche Daten dürfen in ein KI-Tool und welche nicht?

Die praktischste Regel ist eine Ampel, die jeder Beschäftigte im Kopf hat.

Rot, niemals in ein KI-Tool ohne ausdrückliche Freigabe:

Gelb, nur mit freigegebenem Tool, Vertrag und dokumentiertem Zweck:

Grün, unbedenklich:

Die Ampel gehört in die KI-Richtlinie und in die Schulung. Sie ist die eine Regel, die Beschäftigte sich merken.

Wie anonymisiere ich Daten vor der Eingabe?

Häufig lässt sich die Aufgabe erledigen, ohne dass Personendaten das Haus verlassen. Drei Stufen:

Treppe mit drei Stufen der Anonymisierung: weglassen, ersetzen, Kontext reduzieren, daneben die Zuordnungstabelle mit Schloss, die im Haus bleibt
  1. Weglassen. Braucht das Modell den Namen, um den Text zu verbessern? Fast nie. Ein Beschwerdebrief lässt sich als „ein Kunde" zusammenfassen, ein Bewerbungsanschreiben ohne Name und Adresse bewerten.
  2. Ersetzen. Namen durch Platzhalter (Kunde A, Mitarbeiterin B), Kundennummern und Aktenzeichen entfernen, Daten grob runden, Orte durch Regionen ersetzen. Wichtig: Die Zuordnungstabelle bleibt im Haus und geht nie mit in das Tool.
  3. Kontext reduzieren. Auch ohne Namen kann eine Person erkennbar sein: „der einzige Schweißer in Wermelskirchen, der letzte Woche gekündigt hat" ist ein Personenbezug. Prüfen Sie, ob die Kombination der übrigen Angaben eine Person identifizierbar macht.

Der Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung ist rechtlich wichtig: Pseudonymisierte Daten (mit Zuordnungstabelle) bleiben personenbezogen, die DSGVO gilt weiter. Nur wirklich anonyme Daten fallen heraus. Für den Alltag heißt das: Stufe 1 und 2 machen die Eingabe deutlich sicherer, ersetzen aber Vertrag und Rechtsgrundlage nicht, wenn ein Restbezug bleibt.

Wer regelmäßig Dokumente mit Personenbezug verarbeiten muss, sollte ein Tool wählen, das die Ersetzung automatisch vor der Übermittlung vornimmt, oder eine Plattform mit Auftragsverarbeitung, in der die Daten bleiben dürfen.

Darf ich Kundendaten zum Training von KI-Modellen verwenden?

Für den Mittelstand lautet die praktische Antwort: fast nie, und meistens brauchen Sie es auch nicht.

Links fließen Dokumente unumkehrbar in ein Modell, rechts bleiben sie im eigenen Speicher und werden je Anfrage gelesen

Rechtlich ist das Training mit Kundendaten eine Verarbeitung zu einem neuen Zweck. Sie braucht eine eigene Rechtsgrundlage, in der Regel eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse mit dokumentierter Abwägung, dazu die Information der Betroffenen und die Möglichkeit, zu widersprechen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich Ende 2024 dazu geäußert und hohe Anforderungen an Anonymisierung und Interessenabwägung gestellt. Wer Kundendaten in ein Modell trainiert, das er später nicht mehr gezielt bereinigen kann, hat ein Problem, das nicht mehr weggeht.

Was die meisten Unternehmen eigentlich wollen, ist etwas anderes: ein KI-System, das auf die eigenen Dokumente zugreift und daraus antwortet. Das geht ohne Training, mit einer Technik, die die Dokumente bei jeder Anfrage durchsucht (RAG). Die Daten bleiben in Ihrem Speicher, Zugriffsrechte lassen sich abbilden, Löschungen wirken sofort. Die Datenschutzkonferenz hat dazu im Oktober 2025 ein eigenes Papier veröffentlicht. Auch hier gelten Rechtsgrundlage, Zugriffskonzept und Folgenabschätzung, aber das Problem der Unumkehrbarkeit entfällt.

Wer haftet, wenn eine KI gegen die DSGVO verstößt?

Zuerst das Unternehmen. Als Verantwortlicher haften Sie für die Verarbeitung, auch wenn ein Mitarbeiter eigenmächtig ein Tool genutzt hat oder der Anbieter einen Fehler gemacht hat. Bußgelder nach Art. 83 DSGVO reichen bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, in der Praxis bemessen sich die Beträge an Schwere, Dauer und dem, was das Unternehmen vorher an Vorkehrungen getroffen hat.

Der Anbieter haftet als Auftragsverarbeiter, wenn er gegen den Vertrag oder seine eigenen Pflichten verstößt. Ohne Vertrag gibt es diese Verteilung nicht, dann haften Sie allein.

Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadenersatz verlangen, auch für immaterielle Schäden, etwa wenn Bewerberdaten in einem öffentlichen Tool gelandet sind.

Mitarbeitende haften arbeitsrechtlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und auch dann begrenzt. Wer keine Regeln aufgestellt und nicht geschult hat, kann sich hinterher nicht auf den Mitarbeiter berufen. Umgekehrt: Wer Richtlinie, Schulung und Nachweis hat, steht bei Behörde und Gericht deutlich besser da.

Checkliste: KI-Tools datenschutzkonform einsetzen

Die KI-Richtlinie hält alles zusammen

Die Ampel, die freigegebenen Tools, das Vorgehen bei der Anonymisierung, der Meldeweg: All das gehört in ein kurzes Dokument, das jeder Beschäftigte gelesen hat. Die KI-Richtlinie ist keine juristische Abhandlung. Sie ist eine Seite, die sagt, was gilt. Wie sie sich vom Governance-Rahmenwerk unterscheidet und was hineingehört, habe ich in einem eigenen Beitrag beschrieben.

Ausblick: Was sich an der DSGVO ändern könnte

Die Kommission hat im Rahmen des Digital Omnibus auch Änderungen an der DSGVO vorgeschlagen, unter anderem zum Training von KI-Modellen auf Grundlage des berechtigten Interesses. Bei Redaktionsschluss war dieser Teil noch im Gesetzgebungsverfahren. Für die Praxis im Mittelstand ändert das vorerst nichts: Vertrag, Ampel, Schulung und Nachweis bleiben die Grundlage, unabhängig davon, wie die Reform ausgeht. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald sie beschlossen ist.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen steht: Die Schulung an der Plattform, mit der Ihr Team danach arbeitet, ist der schnellste Weg, die Ampel in die Köpfe zu bekommen. Dafür ist mein Einstieg „Schulung & Start" gebaut. Oder Sie schreiben mir direkt. Innerhalb von zwei Werktagen melde ich mich persönlich.

Häufige Fragen

Sind KI-Chatbots im Büro datenschutzkonform?

Ja, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, Ausschluss des Trainings mit Ihren Daten, klare Regeln für erlaubte und verbotene Eingaben und geschulte Beschäftigte. Die kostenlose Privatversion von ChatGPT erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Warum darf man keine persönlichen Daten in KI eingeben?

Weil die Eingabe das Unternehmen verlässt, beim Anbieter verarbeitet und im schlechtesten Fall zum Training verwendet wird. Die betroffene Person wurde dafür nie gefragt, kann ihre Rechte nicht ausüben, und die Daten lassen sich aus einem Modell nicht wieder entfernen. Mit Vertrag, Trainingsausschluss und Rechtsgrundlage ist die Eingabe möglich, ohne sie ist sie ein Verstoß.

Schützt die DSGVO meine Daten vor KI?

Sie gibt Ihnen die Werkzeuge: Auskunft, Widerspruch, Löschung, Schadenersatz. Ob sie greifen, hängt davon ab, wie das Unternehmen KI einsetzt. Ein Anbieter, der Ihre Daten in ein Modell trainiert hat, kann sie technisch kaum noch entfernen. Deshalb setzen die Aufsichtsbehörden beim Trainingsausschluss und bei der Anonymisierung an.

Welche DSGVO-Artikel sind für KI relevant?

Vor allem Art. 5 (Grundsätze), 6 (Rechtsgrundlage), 9 (besondere Kategorien), 13 und 14 (Information), 15 bis 17 (Betroffenenrechte), 22 (automatisierte Entscheidungen), 25 (Technikgestaltung), 28 (Auftragsverarbeitung), 32 (Sicherheit), 35 (Folgenabschätzung) und 44 ff. (Drittland). Die Tabelle oben ordnet jeden Artikel dem KI-Einsatz zu.

Gibt es aktuelle Urteile zu KI und Datenschutz?

Die Rechtsprechung entwickelt sich, verbindliche Leitentscheidungen zum Einsatz von Sprachmodellen im Unternehmen gibt es bislang wenige. Prägend sind derzeit die Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz und die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses zu KI-Modellen. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite der aktuellen Auslegung.

Was ist der Unterschied zwischen KI-Verordnung und DSGVO?

Die KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI-Systemen nach Risiko, die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten. Beide gelten nebeneinander. Den Vergleich in einer Tabelle finden Sie in der Compliance-Checkliste zur KI-Verordnung.

Clemens Hübschmann, Inhaber von KIConsulting NRW
Clemens Hübschmann berät mit KIConsulting NRW mittelständische Unternehmen bei der Einführung von KI und beim Aufbau der dazugehörigen Governance. Er ist TÜV-zertifizierter Certified AI Representative, AI Coordinator und ISO 42001 Specialist, beim BAFA als Berater registriert und Partner der Plattform Langdock. TÜV-geprüfte Qualifikation ID 0217464679 · bei der BAFA gelistet, Nr. 228603. Mehr über mich

Quellen

Die Datenampel in die Köpfe bringen

Die Schulung an der Plattform, mit der Ihr Team danach arbeitet, ist der schnellste Weg. Dafür ist der Einstieg Schulung & Start gebaut, inklusive des Nachweises.

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